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Verpackungen

Hinweis an Endverbraucher gemäß Verpackungsgesetz:
Wir sind nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet, nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 des Verpackungsgesetzes, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder -verwertung zu sorgen.

Folgende Packungen fallen hierunter:

Demnach sind wir verpflichtet, diese Verpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackungen an uns zurückzusenden.

Hierdurch wollen wir erreichen, dass die Erfüllung unserer Verwertungsanforderungen erleichtert wird.

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung unter

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